15.07.2026

Interessenskonflikte als Mitglied der Geschäftsleitung

Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben zwei Rollen, die sich widersprechen können.

Zwei Rollen der GL-Mitglieder

Mitglieder der Geschäftsleitung haben zwei Rollen und nehmen mit ihnen unterschiedliche Perspektiven ein, die sich unter Umständen widersprechen können.

Weil die Komplexität in der Wirtschaftswelt immer weniger ausgeblendet werden kann, wird es in klassisch (hierarchisch) strukturierten Organisationen zunehmend schwierig, die Organisation zielgerichtet zu führen. Das spüren vor allem die Vorsteher:innen der Geschäftsleitungen (CEOs, Geschäftsführer:in, Geschäftsleiter:in etc.). Während es in Zeiten, in denen die Komplexität noch eher vernachlässigt werden konnte, möglich war, dass (vereinzelte) Entscheide zur obersten Führungsperson gelangten und von ihr getroffen werden konnten, bereitet dieses Vorgehen immer grössere Schmerzen – für die Geschäftsführerin, für die Geschäftsleitung und für die gesamte Organisation.

Entscheid nach Austausch, nicht aufgrund von Informationen

Unter Komplexität ist es nicht möglich, «richtige» Entscheide aufgrund von Informationen zu treffen. Niemand weiss, was richtig und was falsch ist – auch Expert:innen nicht. Was dann hilft, ist der Austausch unter verschiedenen Disziplinen und Perspektiven. Die Disziplinen sind in der Regel in der Geschäftsleitung vertreten – und je diverser eine Geschäftsleitung zusammengesetzt ist, umso vielfältiger sind die Perspektiven.

Bisherige Rolle erweitert sich

Das bedeutet, dass sich Geschäftsleitungen vermehrt beraten und Entscheidungen gemeinsam treffen. Als Mitglied der Geschäftsleitung gilt es, das gesamte Unternehmen im Auge zu behalten. Das ist eine grosse Veränderung für viele Geschäftsleitungsmitglieder. Bisher verstanden sie sich als Vertreter «ihres» Zuständigkeitsbereichs und lieferten allenfalls Informationen und die Sicht aus «ihrem» Bereich. Den Entscheid hat dann der/die Geschäftsführer:in getroffen.

Sicht auf das Gesamtunternehmen einnehmen

Neu sind auch die Mitglieder der Geschäftsleitung mit in der Verantwortung. Sie übernehmen dadurch eine zweite Rolle – sie müssen auch die Sicht der Gesamtorganisation einnehmen und die Entscheide der Geschäftsleitung vertreten. Das kann durchaus zu Interessenskonflikten zwischen den zwei Rollen, die ein und dieselbe Person einnimmt, führen. Diese auszuhalten und mit ihnen umzugehen, sowie das Vertreten gemeinsam getroffener Entscheide (nach dem «bundesrätlichen» Kollegialitätsprinzip) gehört jetzt zu den Aufgaben der Geschäftsleitungsmitglieder.

Primäre Zugehörigkeit

Das ist für viele ungewohnt, ungeübt und oftmals auch ziemlich herausfordernd. Gerade, wenn noch wenig Routine darin besteht und die Person im Herzen immer noch nahe beim Team/bei der Abteilung ist. Hier muss sich jedes GL-Mitglied die Frage stellen, wo es sich mehr zugehörig fühlt: bin ich primär Vertreter:in meiner Abteilung oder bin ich primär Mitglied der GL?

Wie würden Sie sich entscheiden?

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