Eine Vereinbarung hat eine «Doppelwirkung»: ich halte mich an die vereinbarte Massnahme und ich bin angehalten, beobachtetes Nichteinhalten anzusprechen.
Ein grosses Führungsteam hat sich vorgenommen, mehr Verbindlichkeit innerhalb des Teams aber auch in der Organisation zu erzeugen. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass (gemeinsam getroffene) Entscheidungen nicht mitgetragen und entgegen dem Entscheid umgesetzt wurden.
Ein bewährtes Mittel für mehr Verbindlichkeit ist die Einführung von Vereinbarungen. So wie wir Vereinbarungen verstehen, gehen sie über Abmachungen hinaus, denn sie haben eine «Doppelwirkung». Einerseits geht es darum, dass sich die Beteiligten an die in der Vereinbarung beschlossene Massnahme halten. Andererseits sind die Beteiligten angehalten, andere darauf anzusprechen, wenn sich diese nicht an die vereinbarte Massnahme halten.
Ein konkretes Beispiel: ein Team beschliesst, dass sich die Teammitglieder bei gemeinsam getroffenen Entscheiden an das (bundesrätliche) Kollegialitätsprinzip halten. Das heisst, sie bringen ihre Bedenken und Einwände ein, bevor das Gremium den Entscheid fällt. Ist der Entscheid dann getroffen, tragen ihn alle mit und vertreten ihn auch nach aussen – unter Umständen auch «contre cœur». Falls ein Teammitglied beobachtet, dass ein anderes Teammitglied den Entscheid nicht im Sinne des Gremiums vertritt, ist es verpflichtet, seine Kollegin oder seinen Kollegen darauf anzusprechen.
Mit der Vereinbarung geht es nicht nur darum, die beschlossene Massnahme konsequenter umzusetzen. Sondern auch darum, eine Basis für die Reflexion auf das gemeinsame Handeln zu haben. Dabei fällt das häufige «Blaming» weg («Hätte er/sie sich daran gehalten, wäre alles besser herausgekommen»). Denn durch die Vereinbarung bin ich verpflichtet, «fehlbares» Verhalten anzusprechen. Wenn ich das nicht tue, halte ich mich ebenfalls nicht an die Vereinbarung.
Die Vereinbarung hilft in erster Linie, dass Dinge besprechbar werden, um so koordiniertes Handeln zu ermöglichen. Weil abgemacht wurde, dass Beobachtungen angesprochen werden müssen. So ist niemand erbost, wenn er oder sie von jemandem auf eine Situation aufmerksam gemacht wird. Der Austausch über beobachtete Situationen hilft für das gegenseitige Verständnis und erweitert das eigene. Und falls kein Fehlverhalten zu beobachten ist, ist auch alles in Ordnung.
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